Aktuelle Meldungen aus der Region
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17.04.2019
Regionalarbeitsgemeinschaft informierte zu aktuellen Themen
Knapp 80 Teilnehmer folgten am Dienstagabend der Einladung der Regionalarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Chemnitz-Mittweida-Zwickau (RAG) zur jährlichen Informationsveranstaltung im Braugut Hartmannsdorf.
Als Referenten konnten Gunther Zschommler, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (LAGJE) sowie der Verbandsjurist des Sächsischen Landesbauernverbandes, Rechtsanwalt Thomas Zaeske, begrüßt werden.
Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden der RAG, Reik Rudolph, informierte Gunther Zschommler über aktuelle Themen der Bundes- und der Landesarbeitsgemeinschaft. Dabei ging er unter anderem auf die im Entstehen befindliche Wolfs-Verordnung in Sachsen ein. Sachsen ist nicht das erste Bundesland, in dem es eine solche Verordnung geben wird. In Brandenburg gibt es schon solch eine Verordnung, die aber nicht angewendet wird. Sachsen will über die Verordnung den Abschuss von Wölfen möglich machen, wenn diese zu einer Gefahr werden und sich nahe an die Bebauung wagen. Herr Zschommler ging in seinem Vortrag auf das Pro und Kontra im Umgang mit dem Wolf ein. Immer häufiger gibt es Meldungen über getötete, verletzte und vermisste Tiere, was dem Wolf zuzuschreiben ist. Die Frage was uns der Wolf kostet, müssen sich die Wolfsbefürworter auch einmal ernsthaft beantworten. Aufklärung und Information über den Wolf muss und sollte schon im Kindergarten anfangen. Weitere Themen waren das Vergrämen bzw. die Entnahme von Wölfen. Alles in allem für die Teilnehmer der Veranstaltung höchst interessant und informativ.
Anschließend informierte Rechtsanwalt Thomas Zaeske über die Datenschutzgrundverordnung, die natürlich auch für die Jagdgenossenschaften gilt. Dabei ging er unter anderem auf die Datenerhebung, die Datenspeicherung und den Datenschutz allgemein ein. Vielen Jagdgenossen war nicht klar, welche Daten zu erheben sind und dass das Jagdkataster tagaktuell zu führen ist. Die Datenspeicherung hat auf einem Computer zu erfolgen, der nicht für das Internet genutzt wird und der mit einem sicheren Passwort geschützt sein muss. Die Jagdgenossenschaft haftet, wenn die Daten in die falschen Hände gelangen. Deshalb müssen die Daten vor Diebstahl geschützt sein.
In seinem Vortrag über Maßnahmen zur Verkehrssicherung bei Drück- und Gesellschaftsjagden ging Herr Zaeske vor allem auf die Vermeidung von Kollissionen zwischen Wild und Kraftfahrzeugen ein. Drück- und Stöberjagden stellen eine Gefahrenquelle für die Allgemeinheit dar und diese gilt es zu vermeiden. Es wurden so unter anderem Fragen zur Verkehrssicherungspflicht, zum Veranstalter der Jagden bzw. zu einem möglichen Jagdleiter angesprochen. Rechtsanwalt Zaeske definierte den Begriff Lappjagd und wies darauf hin, dass das Verlappen von Straßen an Reviergrenzen verboten ist, sofern es innerhalb eines Bereiches von 300 m zur Jagdbezirksgrenze erfolgt. Auch hierbei darf die Öffentlichkeit nicht gefährdet werden. Er stellte auch klar heraus, dass Erntejagden keine Drück- und Stöberjagden sind und damit rechtlich anders zu behandeln sind.
Die Anwesenden nutzten im Anschluss an die Vorträge, die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Geduldig wurden alle Fragen beantwortet. Die Anwesenden konnten aus der Veranstaltung wieder zahlreiche Informationen und Hinweisen mit nach Hause nehmen.
In seinem Schlusswort nutzte der Vorsitzende die Gelegenheit, den Referenten zu danken und auf die Notwendigkeit fachlicher Informationen und dem gedanklichen Austausch der Jagdgenossen hinzuweisen.