Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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20.04.2018

ASP und Wolf erhitzten die Gemüter

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Vergangenen Dienstag folgten mehr als 60 Vertreter von Jagdgenossenschaften und Veterinärbehörden der Einladung der Regionalarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Chemnitz-Mittweida-Zwickau (RAG) zur jährlichen Informationsveranstaltung im Braugut Hartmannsdorf.

Als Referenten konnten Dr. Sabine Christochowitz, Referatsleiterin vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Rolf Kotzur, Mitglied der Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung e. V. (GWJF) und Gunther Zschommler, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (LAGJE), gewonnen werden.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der RAG, Reik Rudolph, informierte Gunther Zschommler über aktuelle Themen der Bundes- und der Landesarbeitsgemeinschaft. Er ging dabei unter anderem auf Probleme mit Wildschäden ein. Insbesondere der Waschbär bereitet den Jägern große Sorgen. Darüber hinaus informierte er über die aktuelle Streckenstatistik, Änderungen zum Jagdgesetz, zum Schießen mit Schalldämpfern und zur Nachtzieltechnik.

Im Anschluss referierte Frau Dr. Christochowitz zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Schwarzwildpopulation sowie zu Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen im Ausbruchsfall. Mit einem Überblick verdeutlichte sie, dass die ASP eine sehr widerstandsfähige Viruserkrankung ist, bei Haus- und Wildschweinen auftritt und für diese tödlich verläuft. Für den Menschen ist sie aber ungefährlich. Weiterhin berichtete Frau Dr. Christochowitz über die Übertragungswege und die Ausbrüche in Osteuropa. Bei einer im November 2017 durchgeführten Stabsrahmenübung wurde geprobt, was im Seuchenfall zu tun ist. In der Auswertung der Übung wurden Fehlerquellen und noch zu klärende Fragestellungen ermittelt und Kommunikationswege geschärft. In der neuen Schweinepest-Verordnung wird es verstärkte Anordnungsmöglichkeiten für präventive Maßnahmen geben.

In der Diskussion wurde deutlich, dass die ASP eine existenzielle Bedrohung für die schweinehaltenden Betriebe darstellt. Im Seuchenfall wird es zu drastischen Handelsbeschränkungen und einem massiven Preisverfall kommen. Entschädigungsfragen sind immer noch unzureichend geregelt. Landwirte werden wohl auf dem größten Teil der Schäden sitzen bleiben.

Seinem anschließenden Vortrag über Wölfe in Sachsen stellte Referent Rolf Kotzur voran, dass zukünftig die Betroffenen von Wolfsschäden unbedingt mehr Gehör bei Politik und Behörden finden müssen. In erster Linie geht es um eine möglichst genaue Ermittlung des tatsächlichen Wolfsbestands in Deutschland und Europa. Erst dann ist der Erhaltungszustand des europäischen Wolfes zu beurteilen. Aus seiner Sicht ist die Population bereits jetzt groß genug, sodass der europäische Grauwolf nicht mehr in seinem Bestand gefährdet ist. Bei einem jährlichen Populationszuwachs von 30 Prozent, wie in den vergangenen Jahren, muss dringend eine Reduzierung des Bestandes ermöglicht werden. Bei ausbleibender Regulierung der Bestände, kann es im ungünstigsten Fall zu einer Verdopplung des Bestandes innerhalb weniger Jahr kommen.

Herr Kotzur führte weiterhin aus, dass es im europäischen Recht ausschließlich um die Unterschutzstellung des Europäischen Grauwolfes geht. Wölfe lassen sich aber populationsmäßig gar nicht mehr genau zuordnen. Es erfolgte im Laufe der Jahre eine Vermischung von Wolf und Hund, sogenannte Hybriden entstanden. Der Wolf ist auch mit einer DNA-Analyse nicht eindeutig von Hybriden zu unterscheiden. Bessere Anhaltpunkte bietet der Habitus der Tiere. Die Wölfe in Deutschland sind in den allermeisten Fällen keine echten Europäischen Grauwölfe und die strenge Unterschutzstellung entbehrt daher jeglicher Grundlage.

Herr Zschommler stimmte den Ausführungen von Herrn Kotzur voll und ganz zu. Er stellte anschließend noch die Positionen der LAGJE und des SLB zum Wolfsmanagement dar. So muss unter anderem bei Schäden durch den Wolf die volle Kostenübernahme von Prävention bis hin zum Schadenausgleich gewährleistet sein. Der günstige Erhaltungszustand ist schon lange erreicht, so Zschommler, also muss auch ein Abschuss möglich sein. Es muss Transparenz über alle vorhandenen Daten geschaffen werden. Auch ist unbedingt eine Umkehr der Beweislast erforderlich. Der Wolf muss ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden und es muss ein bundeseinheitliches Wildmonitoring eingeführt werden. Eine konsequente letale Entnahme von Hybriden und auffälligen Tieren, ist nicht mehr in Frage zu stellen. Herr Zschommler fordert eine Bejagung des Wolfes als normale Wildart, da der Wolf nicht in seinem Bestand gefährdet ist.

In der anschließenden Diskussion dankt ein Teilnehmer Herrn Kotzur und Herrn Zschommler für die sachlichen und informativen Ausführungen zum Thema Wolf. Vieles wurde auf den Punkt gebracht, was Landwirten und Jägern große Sorgen bereitet.

In seinem Schlusswort dankte der Vorsitzende allen Referenten und wies auf die Wichtigkeit fachlicher Informationen und des gedanklichen Austauschs der Jagdgenossenschaften hin.



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