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17.01.2013
Informationsmaterial ”Wild abfließendes Wasser“
Bei Starkregen und Unwettern kommt es leider immer wieder vor, dass Regenwasser nicht versickern kann, sondern sich stattdessen von Feldern seinen Weg auf Straßen, in Gewässer und Siedlungsbereiche sucht.Die Wasser- und Schlammmassen hinterlassen vollgelaufene Keller, überflutete Grundstücke und Straßen, die aufwendig beräumt werden müssen. Oftmals kennen Verantwortliche und Betroffene ihre Rechte und Pflichten in Sachen Oberflächenwasser nicht.
In einem vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen Informationsmaterial werden gesetzliche Grundlagen erläutert und Zuständigkeiten klargestellt.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen:
Informationsmaterial ”Wild abfließendes Wasser“ (pdf 230 KB)